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Kosmetik
recht

Wir sind ein junges Unternehmen und die Experten für kosmetikrechtliche Fragestellungen.

Dienstleistungen
im Bereich
Kosmetikrecht

Wenn man Kosmetik in der EU herstellen, importieren und/oder vermarkten möchte sind einige wichtige gesetzlich vorgeschriebene Punkte zu beachten:

Definition nach der EU Kosmetik VO 1223/2009: „Ein kosmetisches Mittel sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen

Neben der EU Kosmetik-VO 1223/2009 finden nationale Gesetze wie das LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzzbuch) oder auch die deutsche Kosmetik VO Anwendung. Weitere wichtige Rechtsvorschriften sind die Fertig-Verpackungs- VO, das Eichgesetz, die Gefahrstoff-VO, Die Werbeaussagen VO 655/2013, die CLP-VO, die Aerosolpackungs-VO und noch einige weitere.

Die verantwortliche Person /Inverkehrbringer muss sicherstellen, dass das kosmetische Mittel rechtskonform und sicher ist. Das Produkt muss notifiziert werden. Die Kennzeichnung muss nach der EU-Kosmetik-VO-VO erfüllt sein und es muss eine Produktinformationsdatei geführt werden.

Viele Informationen bekommen Sie über die offiziellen Seiten der überwachenden Behörden. Dies sind z.B. für Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/02_Kosmetik/bgs_Kosmetik_node.html

Oder für Österreich:
https://www.ages.at/mensch/kosmetik/kosmetik-informationen-fuer-unternehmen

oder die Schweiz:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/gebrauchsgegenstaende/kosmetika-schmuck.html

Kurz und knapp: Wir helfen Ihnen weiter!

Zum Kontakt

  • Allgemeine Beratung zum Thema Kosmetikrecht
  • Erstellen von Sicherheitsberichten nach Anlage 1 der VO 1223/2009
  • Prüfen der Kennzeichnung ihres Etiketts/ Umverpackung usw.
  • Erstellen einer Produktinformationsdatei (PID)
  • Notifizierung/ Meldung ihrer Produkte beim CPNP-Portal der EU
Dienstleistungen im Bereich Kosmetikrecht.

Unser Service für Sie

  1. Überprüfung der Kennzeichnung nach VO 1223/2009. Was muss alles auf mein Produkt drauf? Was ist Primär- und Sekundärverpackung? Was mache ich bei Farbpaletten? Usw.
  2. Erstellung einer Produktinformationsdatei nach VO 1223/2009. Was ist das überhaupt? Was muss ich alles an Daten vorlegen und wo bekomme ich diese Informationen her?
  3. Erstellung eines Sicherheitsberichtes nach Anhang I der VO 1223/2009. Was ist das genau? Oder brauche ich mehr als einen Sicherheitsbericht?
  4. Notifizierung der kosmetischen Produkte beim CPNP-Portal der EU. Notifizierung? Warum, eigentlich? Und wie geht das?
  5. Überprüfung von Werbeaussagen auf rechtliche Konformität. Was darf man auf die Verpackung drauf schreiben? Wer kann mir da weiter helfen?
  6. Grundsätzliche Hilfestellung beim Inverkehrbringen/Einfuhr von Kosmetik-Produkten in der EU.
  7. GMP? Sie möchten zuverlässige und gleichmäßige Qualität? Sprechen Sie mich an, auch da helfe ich Ihnen weiter.
  8. Erstellen von Verkehrsfähigkeitsgutachten
  9. Unterstützung bei der Einfuhr von kosmetischen Mittel in die EU
  10. Erstellen von Sicherheitsbewertungen für die Schweiz und Großbritannien
  11. Weitere Bereiche wie GMP (Gute Herstellungspraxis) EN ISO 22716, Arbeitsschutz, Chemikalien-VO, Laboruntersuchungen, Medizinprodukte usw. hier haben wir kompetente Partner, die wir Ihnen bei Bedarf gerne empfehlen.
  12. Erstellen von Naturzertifizierungen
  13. Überprüfung ihrer Produkte auf Verkehrsfähigkeit
  14. Prüfen von Werbeaussagen

Was kostet das alles?

Rufen Sie mich an oder schreiben eine E-Mail, ich berate Sie gerne und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot.

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