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Seit März 2013 ist der Handel mit Kosmetika, die oder deren Inhaltsstoffe an Tieren getestet wurden, in der EU verboten. Der Europäische Gerichtshof hat nun geurteilt, dass dieses Verbot auch greift, wenn Tierversuche in einem Drittland, für den das Produkt hergestellt wurde, gesetzlich gefordert sind.

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